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   BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87   

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BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1990,2767)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1990,2767)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1990,2767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Rechtsschutzinteresse - Wegfall - Erledigung - Persönlichkeitsrecht - Informationelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen der Beschwer bei Verzicht der Verwaltungsbehörde auf Grundrechtseingriff - Wegfall des ursprünglich bestehenden Rechtsschutzbedürfnisses - Kostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1162
  • DVBl 1990, 1041
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Indes hat das Bundesverfassungsgericht die im vorliegenden Fall berührten verfassungsrechtlichen Fragen bereits mit Urteil vom 15. Dezember 1983 (1 BvR 209/83 u.a.; BVerfGE 65, 1) geprüft und entschieden.

    Bei einer solchen Bekanntmachung, die die intensivste Form einer Übermittlung personenbezogener Daten darstellt, handelt es sich datenschutzrechtlich um eine Datenübermittlung "auf Vorrat" (vgl. hierzu BVerfGE 65, 1 (46)).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Ebenso wie in den sonstigen Fällen einer Beschränkung grundrechtlich gewährleisteter Freiheiten durch Vorschriften des einfachen Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.) [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78]; 53, 30 (65 f. [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77]) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.); 73, 280 (296)) mußten auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 i.V.m. § 39, § 69 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG BaWü) - ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unterstellt - jedenfalls unter Berücksichtigung des hier berührten Grundrechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Ebenso wie in den sonstigen Fällen einer Beschränkung grundrechtlich gewährleisteter Freiheiten durch Vorschriften des einfachen Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.) [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78]; 53, 30 (65 f. [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77]) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.); 73, 280 (296)) mußten auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 i.V.m. § 39, § 69 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG BaWü) - ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unterstellt - jedenfalls unter Berücksichtigung des hier berührten Grundrechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Ebenso wie in den sonstigen Fällen einer Beschränkung grundrechtlich gewährleisteter Freiheiten durch Vorschriften des einfachen Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.) [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78]; 53, 30 (65 f. [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77]) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.); 73, 280 (296)) mußten auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 i.V.m. § 39, § 69 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG BaWü) - ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unterstellt - jedenfalls unter Berücksichtigung des hier berührten Grundrechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden.
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ein zunächst gegebenes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Begehrens ausnahmsweise fortbestehen kann (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 (257 f.); 69, 161 (168) [BVerfG 26.02.1985 - 2 BvL 17/83]; jeweils m.w.N.), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ein zunächst gegebenes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Begehrens ausnahmsweise fortbestehen kann (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 (257 f.); 69, 161 (168) [BVerfG 26.02.1985 - 2 BvL 17/83]; jeweils m.w.N.), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ein zunächst gegebenes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Begehrens ausnahmsweise fortbestehen kann (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 (257 f.); 69, 161 (168) [BVerfG 26.02.1985 - 2 BvL 17/83]; jeweils m.w.N.), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Ebenso wie in den sonstigen Fällen einer Beschränkung grundrechtlich gewährleisteter Freiheiten durch Vorschriften des einfachen Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.) [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78]; 53, 30 (65 f. [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77]) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.); 73, 280 (296)) mußten auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 i.V.m. § 39, § 69 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG BaWü) - ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unterstellt - jedenfalls unter Berücksichtigung des hier berührten Grundrechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden.
  • OVG Hamburg, 04.06.2009 - 4 Bf 213/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer Öffentlichkeitsfahndung:

    Es ist weder vorhersehbar noch bestimmbar, wer von diesen Daten Kenntnis erlangen wird und wie diese Daten künftig verwendet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.7.1990, NVwZ 1990, 1162, juris-Rn. 4).
  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

    Dies stellt entgegen der Auffassung des Beklagten einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (s. ausführlich dazu BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 -, NVwZ 1990, 1162).

    Dies ist durch die Vergabe von Betriebsnummern gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 -, NVwZ 1990, 1162).

  • BFH, 27.10.1993 - I R 25/92

    Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für

    Dieses sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfaßt nach der Rechtsprechung des BVerfG neben den Verhältnissen der persönlichen Lebensführung auch die beruflichen, betrieblichen, unternehmerischen und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse (Urteil des BVerfG vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15/83, BVerfGE 67, 100, 142; BVerfG-Beschlüsse vom 25. Juli 1988 1 BvR 109/85, NJW 1988, 3009; vom 24. Juli 1990 1 BvR 1244/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1990, 1162).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08

    Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den

    In diesem wurde ausdrücklich auf die entsprechende Einwendernummer ("Einwender Nr. 1") Bezug genommen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.07.1990 - 1 BvR 1244/67 -, NVwZ 1990, 1162).
  • BVerwG, 14.08.2000 - 11 VR 10.00

    Einwendung, Weitergabe einer -, Anonymisierung einer -; Anhörungsbehörde;

    Die Preisgabe personenbezogener Daten innerhalb eines Verwaltungsverfahrens mit abgegrenztem Beteiligtenkreis zum Zwecke der Interessen- bzw. Rechtswahrung ist mit der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beanstandeten Veröffentlichung personenbezogener Daten in einem Planfeststellungsbeschluss (vgl. BVerfG NVwZ 1990, 1162) nicht zu vergleichen.
  • VGH Bayern, 26.11.2013 - 8 CE 13.1990

    Anonymisierung eines Planfeststellungsbeschlusses, Recht auf informationelle

    Das Bundesverfassungsgericht hat es für ausreichend erachtet, wenn jedem Einwender eine Ihm zugeordnete Betriebsnummer bekannt gegeben wird, mit der seine in dem Planfeststellungsbeschluss aufgenommenen Daten verschlüsselt worden sind (BVerfG, B.v. 24.7.1990 - 1 BvR 1244/87 - NVwZ 1990, 1162).

    Dabei ist es ohne Belang, wenn der Antragssteller anhand des in kleinräumig strukturierten ländlichen Verhältnissen häufig vorhandenen Zusatzwissens (wie zum Beispiel von Nachbarn) möglicherweise auch ohne Namensnennung individualisiert werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 24.7.1990 - 1 BvR 1244/87 - NVwZ 1990, 1162).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.1991 - 9 L 246/89

    Veröffentlichung personenbezogener Daten; Personenvereinigung;

    Die Ausnahme wird zur Regel, indem die Verfassungsschutzbehörde die intensivste Form einer Übermittelung personenbezogener Daten wählt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 24.7.1990 - 1 BvR 1244/87 -, VBlBW 1990, 454) und sich an die Öffentlichkeit wendet.
  • OLG Köln, 09.07.2015 - 28 Wx 6/15

    Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsgeldern wegen Nichtvorlage der

    Soweit die Rechtsbeschwerdeführerin u.a. noch darauf verwiesen hat, dass die öffentliche Bekanntmachung nichtanonymisierter Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Einwendern gegen ein Vorhaben im Planfeststellungsverfahren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzen kann (BVerfG v. 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87, NVwZ 1990, 1162), ist das mit der streitgegenständlichen Konstellation schon im Ansatz nicht vergleichbar.
  • VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93

    Mitteilung von Sozialdaten an den Personalrat vor verhaltensbedingter Kündigung

    Grundsätzlich umfaßt das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und über die weitere Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1 (43), Beschluß vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 - DVBl. 1990, 1041).
  • VG Potsdam, 04.05.2012 - 9 K 2029/10
    Auch ist nicht ersichtlich, dass es sich bei den in Rede stehenden Ersatzflächen um eine geringe Zahl nahe beieinander liegender Grundstücke in kleinräumig strukturierten ländlichen Verhältnissen handelte, aufgrund derer mit einem etwaigen Zusatzwissen von vornherein gerechnet werden könnte, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 -, Juris Rn. 1; VG Koblenz, a.a.O., Rn. 33.
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